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Start / Verwalter & WEG

Für Verwalter und Eigentümergemeinschaften

Sie brauchen keine Meinung, sondern eine Grundlage: bewerteter Zustand, priorisierte Maßnahmen, belastbare Kosten – in einer Form, mit der die Gemeinschaft beschließen kann.

Die eigentliche Schwierigkeit

Nicht die Technik, sondern die Entscheidung

In der WEG scheitern Sanierungen selten an der Bautechnik. Sie scheitern daran, dass drei Angebote nicht vergleichbar sind, dass niemand die Dringlichkeit belegen kann und dass ein Beschluss zu unbestimmt formuliert war, um ihn später umzusetzen. Genau dort setzen wir an.

01

Zustand belegen

Begehung mit dokumentierter Schadenskartierung und Fotos. Ergebnis ist eine nachvollziehbare Bewertung – keine Aufzählung von Verdächtigungen.

02

Reihenfolge festlegen

Sanierungsfahrplan mit Prioritäten: Was ist sicherheitsrelevant, was verhindert Folgeschäden, was kann warten – und was sollte man sinnvoll zusammenlegen.

03

Beschlussfähig machen

Beschlussvorlage mit klar abgegrenztem Maßnahmenumfang, Kostenrahmen und Finanzierungsbezug zur Instandhaltungsrücklage.

04

Vergleichbar ausschreiben

Ein Leistungsverzeichnis für alle Bieter. Danach ein Preisspiegel, in dem Positionen tatsächlich nebeneinander stehen.

05

Bauzeit steuern

Bauüberwachung, Terminkontrolle, Rechnungs- und Nachtragsprüfung. Sie werden informiert, bevor Sie gefragt werden.

06

Sauber abschließen

Abnahme, Mängelliste, Nachverfolgung und eine Dokumentation, die in die Objektakte gehört – auch für den nächsten Verwalterwechsel.

Typische Anlässe

Wann Verwaltungen uns rufen

Meistens dann, wenn ein Thema nicht mehr aufschiebbar ist – oder wenn eine Maßnahme in der Versammlung dreimal verschoben wurde, weil die Unterlagen nicht überzeugt haben.

  • Balkone mit Betonabplätzungen und Verkehrssicherungsfrage
  • Brandschaden in einer Einheit mit Auswirkung auf das Gemeinschaftseigentum
  • Wiederkehrende Feuchte- oder Schimmelmeldungen von Bewohnern
  • Fassade oder Dach am Ende der Nutzungsdauer
  • Angebote, die um den Faktor zwei auseinanderliegen
  • Laufende Baustelle ohne unabhängige Bauleitung

Objekt auf die Tagesordnung bringen

Nennen Sie Objekt, Anlass und den Termin der nächsten Versammlung. Wir sagen Ihnen, was bis dahin realistisch vorliegen kann.

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